Erstattung von 25-50 Prozent der Projektkosten
Unternehmen, die technologie interessiert sind und neue Produkte entwickeln oder bestehende Produkte weiterentwickeln, bekommen für diese Vorhaben erhebliche Zuschüsse. Diese Zuschüsse sind nicht rückzahlbar und damit geschenktes Geld. Selbst für Kosten der geplanten Markteinführung können weitere Zuschüsse beantragt werden.
Planen Sie eine Weiterentwicklung eines bestehenden Produktes, so ist solch eine Projektentwicklung förderungsfähig, d. h. es ist möglich einen Zuschuss zu den Projektkosten zu bekommen. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine verlässliche Perspektive zur Unterstützung ihrer Innovationsbemühungen. Das Projektvolumen kann bis zu 350.000,00 € betragen. Ein Zuschuss in Höhe von 25 -45 % der dargestellten Kosten ist möglich. Antragsberechtigt sind KMU Unternehmen nach europäischer Richtlinie. Die Berechnung der Projektsumme errechnet sich aus den
- Personalkosten
- Gemeinschaftszuschlägen
- Fremdleistungen
Unser Angebot für Sie besteht nicht nur darin, eine vorteilhafte private oder öffentlich geförderte Finanzierungsform zu finden. Der "Schlüssel zum Erfolg" ist die Umsetzung des geplanten Projektes.